Notfallplan der Paul-Maar-Schule

Vorwort

Der Notfallplan für unsere Schule soll in besonderen Fällen eine Hilfe für den Einzelnen und eine Richtlinie für das möglichst übereinstimmende Verhalten aller sein.

Wichtige Telefonnummern:

Polizei-Notruf: 110

Feuerwehr-Notruf: 112

Schulamt: 235-2534

Schulpsychologe: 0441/9499820

Mitglieder des schulischen Notfallteams:

Leiterin: Frau Neugebauer

Sicherheitsbeauftragter: NN

Beauftragte Elternkontakt: alle Lehrkräfte

Sekretariat: Frau Mishra (0441/350316-30)

Notfallsignale

die in der innerschulischen Kommunikation des Personals (Rundruf, Rundfunk…) bei einem Notfall zu verwenden sind:

„Medizinischer Alarm!“ – Das Notfallteam meldet sich an den bezeichneten Orten.

Notfall! Anweisungen erteilen, d. h. SchülerInnen zusammenhalten, Klassenräume verschließen, …

Entwarnung, Entwarnung!“ – wird zweimal gegeben, wenn der Notfall, die Gefährdungslage beendet ist.

MASSNAHMEN IN VERBINDUNG MIT NOTRUF 110; abhängig vom Grad der Gefährdung

Unfälle, Todesfälle, Bombendrohung, Chemikalien-Unfall, (Prügeleien), Suizid-Androhung, Bedrohung durch Personen

In diesem Fällen ist die Polizei einzuschalten!

Zielbeschreibung

Der vorliegende Plan ist als Notfallplan für unsere Schule bestimmt. Sicherheit und Fürsorge in Krisensituationen, aber auch die Wiederherstellung eines normalen Unterrichtsablaufes sind die wichtigsten Ziele. Die Kategorien im Notfallplan sind eingeteilt nach dem Grad der Gefahr und der Art und Weise, wie ihr zu begegnen ist:

–       Maßnahmen in der Verantwortung der Schule

–       Maßnahmen, die – abhängig vom Grad der Gefährdung – entweder den Notruf 110 erfordern oder andere außerschulische Hilfsdienste beanspruchen

–       Notruf 110 als Regelfall

In Gefahrensituationen sind auf jeden Fall die verfügbaren Mitglieder des schulischen Notfallteams zu benachrichtigen!

Der Zugang der Öffentlichkeit und insbesondere der Medien in Notfällen in die  Schule ist zu beschränken.

A

Allgemeine Verhaltensregeln

v   Kein Kind verlässt ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Lehrer/die Lehrerin die Schule.

v   Die Information der Erziehungsberechtigten hat unverzüglich zu erfolgen.

v   Die Abholung von Kindern muss durch die Eltern bzw. deren Beauftragten erfolgen.

v   Die Telefonlisten müssen immer aktuell sein.

v   Die Klassenbücher müssen die aktuellen Listen mit Anschrift und Telefonnummer erhalten.

v   Die Klassenbücher müssen für den Lehrer in der Klasse griffbereit sein.

Alkohol und andere Drogen

Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals

1. Wenn eine Lehrkraft den Verdacht hat, dass ein Schüler/eine Schülerin unter dem

Einfluss oder im Besitz einer verbotenen Substanz steht, muss unverzüglich die

Schulleitung informiert werden.

2. Wenn eine Lehrkraft Kenntnis hat über möglichen Drogen- bzw. Alkoholmissbrauch,

sollte sie sich mit anderen Kolleg/inn/en darüber austauschen und bezüglich weiterer

Maßnahmen spezielle Fachkräfte (Drogenbeauftragter, Beratungslehrer,  Schulpsychologe) konsultieren.

Administrative Maßnahmen der Schule

1. Es erfolgt eine gemeinsame Bewertung der Schwere des Vorkommnisses und      Einschätzung der benötigten Hilfe (z. B Polizei, Jugendamt, Beratungsstelle, …)

2. Feststellung der beteiligten Personen

3. Isolierung der beteiligten Personen zur Befragung und Untersuchung

4. Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten

5. Erörterung von disziplinarischen Konsequenzen

6. Festlegung der sofortigen Folgemaßnahmen

7. Dokumentieren des Vorkommnisses und der Zeugenaussagen

B

Belästigung/Diskriminierung

Verbale Drohungen, Erpressungen, Schikanieren und Mobbing, Bandenbildung und Einschüchterungen

Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals

1. Bewertung der Intensität des Vorfalls und Einschätzung der benötigten Hilfe

2. Festlegung der beteiligten Personen und Deeskalierung der Situation durch

Ansprechen.

3. Dokumentieren des Vorkommnisses sobald wie möglich, Weiterleitung des Berichts

an die Schulleitung.

Administrative Maßnahmen der Schule

1. gemeinsame Bewertung der Schwere des Vorfalls

2. Feststellung der beteiligten Personen

3. wenn möglich, schriftliche Zeugenaussagen

4. Erörterung disziplinarischer Konsequenzen

5. Festlegung von sofortigen und von Folgemaßnahmen, falls nötig (Jugendamt,

Psychologe…)

6. Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten

7. Bericht über Ablauf und Bewältigung des Vorkommnisses

Bombendrohung

Maßnahmen des Empfängers der Drohung/der Lehrkraft/des Lehrpersonals

1.            Den Anrufer möglichst um genaue Aussagen bitten und diese aufschreiben. Versuchen, noch während des Anrufes Hilfe zu bekommen. Den Anrufer nicht unterbrechen, außer, um folgende Fragen zu stellen:

–       Wann wird die Bombe explodieren?

–       Wo ist die Bombe?

–       Wie sieht sie aus?

–       Was für eine Bombe ist es

–       Wie wird sie zur Explosion gebracht?

–       Warum tun Sie das?

–       Wer sind Sie?

–       Von woher rufen Sie an?

2.            Das Telefon nicht wieder auflegen, sondern möglichst von einem anderen Apparat aus die Polizei alarmieren.

3.            Bewertung der Dringlichkeit und Benachrichtigung der Verwaltung und des Notfallteams

4.            Beschreibung des Anrufs:

–       Herkunft des Anrufs (örtlich, Ferngespräch, Hausruf, Mobil..)

–       Beschreibung der Stimme (männlich, weiblich, geschätztes Alter, Akzent, Tonfall, andere Charakteristika). Schien der Anrufer die örtlichen Gegebenheiten zu kennen? Gab es Hintergrundgeräusche? Weitere wichtige Bemerkungen?

Administrative Maßnahmen der Schule

1.            Polizei 110 anrufen und Bombendrohung melden

2.            Schulaufsicht kontaktieren

3.            Schulleitung, Polizei und Feuerwehr sind verpflichtet, sich gegenseitig sofort zu informieren bzw. sich über die Ernsthaftigkeit der Drohung zu beraten und evtl. das Gebäude zu evakuieren

4.            Wenn die Evakuierung beschlossen ist, sofort alle Maßnahmen dafür ergreifen

5.            Wenn das Gebäude nicht evakuiert werden soll:

–       Der Hausmeister und andere Helfer suchen das Gebäude nach verdächtigen Objekten ab.

–       Wenn nach einer sorgfältigen Durchsuchung nichts gefunden wird, wird der Unterricht normal weiter geführt. Wenn irgendwelche verdächtige Objekte gefunden werden, wird sofort der Evakuierungsplan in Kraft gesetzt.

6.            Ein Bericht wird an die Schulaufsicht gegeben.

7.            Weitere Konsequenzen mit der Einsatzleitung absprechen.

Bedrohung durch Person(en) innerhalb des Gebäudes

Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals

1.            Sekretariat informieren, Person und ihren Aufenthaltsort sowie ihre Handlung beschreiben

2.            Klassenräume/Schüler/innen sichern

3.            Wenn der Klassenraum gesichert ist, Bedrohung beurteilen und feststellen, wie notwendig sofortiges Eingreifen ist

Administrative Maßnahmen der Schule

1.            Das Ausmaß der notwendigen Maßnahmen gemeinsam besprechen

2.            Notfallteam aktivieren

3.            Während der Bedrohungssituation andere Kollegen informieren

4.            Polizei über 110 anrufen, wenn möglich bestimmten Gebäudezugang verabreden

5.            Die Person, von der die Bedrohung ausgeht, lokalisieren und die Situation beurteilen

6.            Mitglied des Notfallteams erwartet die Polizei und weist sie ein

7.            Wenn die Situation unter Kontrolle ist, Entwarnung geben

8.            Schulaufsicht benachrichtigen

Bedrohung durch Person(en) außerhalb des Gebäudes

Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals

1.            Grad der Bedrohung bestimmen, vertrauenswürdige Person mit genauen Anweisungen in das Sekretariat schicken

2.            Maßnahmen für die Sicherheit der Schüler/innen treffen, Kontrolle übernehmen und Anweisungen erteilen (z. B. „Betretet das Gebäude!, Wechselt den Aufenthaltsort!, Geht in Deckung!, Werft euch auf den Boden!….“)

3.            Die Schüler/innen in das Schulgebäude bringen, sobald es sicher ist

4.            In den Klassenräumen bleiben, bis Entwarnung gegeben wird

Administrative Maßnahmen der Schule

1.            Das Ausmaß der notwendigen Maßnahmen gemeinsam besprechen

2.            Während Gefahrensituation evtl. vereinbartes Signal ausgeben

3.            Polizei anrufen (110)

4.            Notfallteam aktivieren

5.            Polizei erwarten, Beschreibung der Person sowie Angabe ihres letzten Aufenthaltsortes

6.            Wenn die Situation unter Kontrolle ist, Entwarnung durchgeben

7.            Schulaufsicht informieren